Der Seelsorgebereichsrat trägt als Vertretung der Katholikinnen und Katholiken zusammen mit dem Pastoralteam des Seelsorgebereichs Verantwortung für den kirchlichen Auftrag in dem Seelsorgebereich. Sein Wirken ist sowohl auf das Leben der Kirche wie auch auf gesellschaftliche Vorgänge und Entwicklungen im Seelsorgebereich gerichtet. Der Seelsorgebereichsrat berät oder beschließt in allen Fragen, die den Seelsorgebereich als Ganzes oder die Zuständigkeit mehrerer Pfarrgemeinderäte gleichzeitig betreffen. Er fördert das Apostolat der Laien und die Zusammenarbeit der verschiedenen kirchlichen Akteure und unterstützt insbesondere die Zusammenarbeit der Pfarrgemeinderäte und Verbände.