Eine Gesamtkirchengemeinde ist der Verband mehrerer benachbarter, rechtlich selbständig bleibender Kirchengemeinden zum Zwecke der gemeinsamen Befriedigung ortskirchlicher Bedürfnisse. Eine Gesamtkirchengemeinde („GKG“) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Es entsteht ein einziger gemeindlichen kirchlicher Steuerverband im Seelsorgebereich. Die beteiligten Kirchengemeinden bleiben weiterhin selbstständig und behalten ihr Vermögen. Die GKG kann als Dienstleisterin der einzelnen Kirchenstiftungen verstanden werden und ist die Voraussetzung für die rechtssichere Zusammenarbeit im Seelsorgebereich. Sie ist die Trägerin der gemeinschaftlichen Pfarrverwaltung.