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Seelsorgebereichsrat

Jeder Pfarrgemeinderat entsendet – in der Regel zwei - Delegierte in den Seelsorgebereichsrat (Ü), dazu kommen Vertreter(-innen) der Verbände und die Hauptamtlichen.

Das (Ü) steht für Übergang, denn der Seelsorgebereichsrat koordiniert die  Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Pfarreien. Die 2018 gewählten Pfarrgemeinderäte behalten ihr Mandat und bleiben die primär Verantwortlichen des Laienapostolats.